Rufen Sie +49 30 4127 6621 an, wenn Sie Unsicherheit bei Einzahlung oder Selbstsperre klären möchten: Verbindung im Schnitt nach fünf Minuten, Zeitzone CET.
Dieser Block zeigt, wohin Sie sich wenden, wenn eine erste Antwort Ihr Problem nicht löst.
Lord Casino prüft den Verlauf
Schildern Sie den Fall an [email protected] und nennen Sie Konto, Zeitpunkt und Vorgangsnummer. Damit lässt sich der Verlauf eindeutig nachvollziehen.
Wenn die erste Antwort nicht reicht
Rechnen Sie mit einer Rückmeldung per E-Mail innerhalb von zwölf Stunden. Bleibt die Antwort unklar, fragen Sie gezielt nach dem nächsten Schritt.
Schriftliche Stellungnahme mit Frist
Bleibt die Sache offen, verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung mit Frist. Erst danach gilt der interne Weg als ausgeschöpft.
An die GGL wenden?
Führt auch das zu keiner Lösung, wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Ihrer Vorgangsnummer aus dem Schriftverkehr.
Kürzere Wege zur Antwort
Schreiben Sie direkt an die zuständige Abteilung
Niemand muss mehr raten, wohin eine Mail gehört oder ob sie im Sammelpostfach liegen bleibt.
Für Spieler in Deutschland stehen Beratung und Sperrsysteme außerhalb des Casinos bereit. Die genannten Stellen arbeiten unabhängig von Lord Casino und klären anonym, was der nächste Schritt sein kann.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Bundesbehörde informiert in Deutschland über Spielrisiken und bietet Rat für Betroffene und Angehörige.
Automatisch Verloren e.V.. Der Verein vertritt Spielsüchtige und deren Familien und vermittelt Gespräche mit erfahrenen Beratern.
OASIS-Sperrsystem. Das Sperrsystem erlaubt eine bundesweite Selbstsperre, die den Zugang zu Glücksspielangeboten schließt.
Lord Casino beantwortet die fünf Rückfragen, die den Kontakt am häufigsten auslösen, kurz und ohne Umweg.
RegistrierungKann ich mein Anliegen ohne Passwort schildern?+
Nennen Sie dem Support die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich registriert haben, plus Ihren Vor- und Nachnamen und das Geburtsdatum. Aus diesen drei Angaben lässt sich das Konto eindeutig zuordnen. Ein Passwort wird dabei nie abgefragt, weder im Chat noch am Telefon.
RegistrierungWann erhalte ich Auskunft über meine gespeicherten Daten?+
Schreiben Sie an [email protected] und geben Sie an, ob Sie eine Kopie oder die Löschung wünschen. Kopien stellen wir innerhalb eines Monats bereit, die Löschung prüfen wir gegen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Eine Antwort erhalten Sie spätestens nach dreizehn Werktagen.
RegistrierungWas passiert, wenn meine Verifizierung länger dauert?+
Rechnen Sie mit rund 51 Stunden, bis die Unterlagen geprüft sind. Wir melden uns, sobald der Vorgang abgeschlossen ist; Nachfragen sind währenddessen nicht nötig. Fehlt ein Dokument, nennen wir es Ihnen konkret und Sie reichen nur diesen Nachweis nach.
RegistrierungWarum soll ich mich zuerst an den Support wenden?+
Bitten Sie im Chat oder per E-Mail um eine Zweitprüfung und schildern Sie kurz, was offen blieb. Bleibt die Antwort unbefriedigend, wenden Sie sich schriftlich an [email protected]. Nach dieser internen Stufe steht Ihnen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder als Aufsicht offen.
RegistrierungWo finde ich Lizenznummer und Betreiber des Casinos?+
Betrieben wird das Angebot von der Lord Casino GmbH mit Sitz in Gartenweg, Hamburg, eingetragen unter HRB 383686. Die Erlaubnis liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter der Nummer GGL/4714/2011. Seit 2011 ist das Haus in diesem regulierten Rahmen tätig.
Lord Casino hilft schneller mit Details
Je genauer Ihre Angaben zu Beginn vorliegen, desto zügiger klärt sich Ihr Anliegen.
Ihre registrierte E-Mail-Adresse
Konto- oder Vorgangsnummer
Datum und Uhrzeit des Vorfalls
Betroffener Betrag in Euro
Screenshots des Sachverhalts
Vertrauen durch Klarheit
Lord Casino und seine Lizenz
Dieser Block nennt Ihnen Firma, Sitz, Lizenz und Aufsicht hinter dem Angebot.
Unternehmen
FirmaLord Casino GmbH
HandelsnummerHRB 383686 (Deutschland)
AnschriftGartenweg, Hamburg
Lizenz
AufsichtGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)